Fachärztin für Psychiatrie und psychotherapeuthische Medizin Dr. Susanne Westreicher

Was bedeutet "Wahlarzt"?


Als Wahlarzt hat man kein Vertragsverhältnis mit den Krankenversicherungskassen/-anstalten. Somit kann jeder, der will, die Leistungen eines Wahlarztes in Anspruch nehmen. Sie benötigen daher für die Inanspruchnahme wahlärztlicher Leistungen keinen Überweisungsschein, keinen Krankenschein und keine E-Card.

Wie erfolgt die Bezahlung / Abrechnung?


Am Ende Ihres Besuches erhalten Sie eine detaillierte Honorarnote / Rechnung über die erbrachten Leistungen ausgehändigt, welche Sie entweder bequem direkt per Bankomat- oder Kreditkarte bei uns bezahlen können.

Die bezahlte Rechnung reichen wir anschließend sehr gerne bei Ihrer Krankenversicherung ein, welche ihnen dann den zustehenden Rückerstattungsbetrag auf Ihr angegebenes Konto rücküberweist. Auf die Höhe des Rückerstattungsbetrages haben wir keinen Einfluss, da viele Patienten individuelle Verträge mit ihrer Krankenversicherung haben. Daher ist der Rückerstattungsbetrag nicht nur von Patient zu Patient unterschiedlich, sondern auch von Krankenversicherung zu Krankenversicherung.

Patienten mit einer privaten Krankenversicherung oder einer ambulanten Zusatzversicherung bekommen in der Regel die gesamten Untersuchungskosten rückerstattet. Patienten mit gesetzlicher Versicherung erhalten nur einen gewissen Betrag von Ihrer Versicherung rückvergütet. Die Höhe der Rückerstattung hängt von den erbrachten Leistungen ab.